Eine eingehende Erklärung über die genauen Hintergründe ist meistens überflüssig. Alles was einem bleibt, ist das unbefriedigende Gefühl nicht zu wissen, was eigentlich schief gelaufen ist. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass uns gerade zu diesem Thema enorm viele Anfragen erreichen.
Der gesetzliche Rahmen für die deutsche Botschaft sieht vor, dass ein Schengen-Visum nur dann ausgestellt werden darf, wenn der Antragsteller glaubhaft machen konnte, dass dieser nach Ablauf des Visums das Land wieder verlassen wird. Doch wodurch wird diese Bereitschaft zur Rückkehr bekräftigt? Im Grunde muss eindeutig bewiesen werden, dass die eingeladene Person eine feste Verpflichtung zum Heimatland vorlegen kann. Anschließend benötigt die Bearbeitung des Antrags lediglich ein paar Wochen bis das Visum ausgestellt wird.
Der große Vorteil unseres Service besteht darin, dass sich unser Team darauf konzentriert, die möglichen Mängel einer zweifelhaften Rückkehr vollständig zu widerlegen. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir ganz genau, welche Gründe zu Rückkehrbereitschaft mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit die Botschaft überzeugen. Es liegt uns am Herzen, auch in speziellen Angelegenheiten eine Lösung zu finden, um die Einreise ihres Partners zu ermöglichen.